UNTERSTÜTZUNG BEI ERHÖHTEM PFLEGEBEDARF

Der Umfang der notwendigen pflegerischen Versorgung durch Leistungen über die Pflegekasse kann über den finanziellen Rahmen der Pflegekassenleistungen hinausgehen. Dann muss ein Restbetrag (Eigenanteil) vom Pflegekunden selbst bezahlt werden. Wenn dies von den Betroffenen nicht geleistet werden kann, kann die Übernahme dieses Anteils über das Sozialamt erfolgen. Das Sozialamt sieht in diesem Rahmen noch einige zusätzliche Leistungskomplexe vor, die bei Bedarf beantragt werden können: Tagesstrukturierung, Kommunikation/soziale Kontakte, Hilfe bei der Haushaltsführung.

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