HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG (SGB V)

Familien mit Kindern unter 12 Jahren können Haushaltshilfe über ihre Krankenkasse erhalten, wenn die Erziehungsberechtigten (meistens die Mutter) im Haushalt nicht aktiv sein können. Dies kann z. B. bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Erkrankung mit Einschränkung der Mobilität der Fall sein. Voraussetzung für die Bewilligung der Leistung ist, dass andere Personen (Angehörige oder Bekannte) nicht zur Verfügung stehen. Die Haushaltshilfe unterstützt alle Tätigkeiten der allgemeinen Haushaltsführung: Einkauf, Wäsche waschen, Wohnungsreinigung. Auch die Kinderbetreuung wird geleistet.

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