HAUSHALTSHILFE UND HWH (SGB XII)

Die Haushaltshilfe nach SGB XII (§ 27) sieht die teilweise oder vollständige Übernahme von Haushaltstätigkeiten vor, wenn diese von dem Betroffenen nicht selbst erbracht werden können.

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes wird im Sozialgesetzbuch XII (§ 70) wie folgt beschrieben: „Wenn die Haushaltsführung nicht mehr selbst bewältigt wird und niemand anderes im Haushalt dazu in der Lage ist, kann diese Leistung von einem Pflegedienst erbracht werden. Unterstützung und Anleitung stehen dabei im Fokus, um den Betroffenen in die Lage zu versetzen, den Haushalt später wieder selbst übernehmen zu können.“

Die Hilfe bezieht sich auf die Organisation des Haushaltes, Einkäufe, Aufräumen, Wäsche waschen, Müll entsorgen, Müll aussortieren u. a. Sie ist eine „Hilfe zur Selbsthilfe“.

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