HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE (SGB V)

Die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege sind im Sozialgesetzbuch V beschrieben und dienen der Sicherung der ärztlichen Behandlung durch medizinische Krankenpflege. Sie werden im Haushalt des Patienten erbracht und beinhalten z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Blutzucker- und Blutdruckmessung, das Stellen der Medikamente in einer Wochenbox, Verbandwechsel und andere.

Leistungen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden, bedürfen der Verordnung durch einen Arzt. Die Verordnung wird vom Pflegedienst bei der Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht. Unsere Mitarbeiter erbringen dann alle Maßnahmen, je nach Art und Umfang der verordneten Leistungen.

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um die Häusliche Krankenpflege und sind bei den Kontakten zu den Ärzten behilflich. Auf Ihren Wunsch hin sind wir auch gerne bereit, Hausbesuche mit dem Arzt abzusprechen oder Rücksprache zu halten.

Kontakt

Wir sind 24 Std./ 7 Tage die Woche in Notfällen erreichbar.